Aktivitätsfreibetrag: Steuerfreies Arbeiten ab dem Regelpensionsalter
Mit der neuen Aktivpension wird das Arbeiten nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters ab 2027 steuerlich und sozialversicherungsrechtlich attraktiver (Nationalratsbeschluss vom 23.09.2026). Wer das Regelpensionsalter erreicht hat und weiterhin beruflich tätig ist, kann von zwei wesentlichen Begünstigungen profitieren: Die Begünstigungen gelten sowohl für Personen, die bereits eine Alterspension beziehen, als auch für Pensionsaufschiebende. Steuerfreibetrag: bis zu 1.250 Euro monatlich…