Lohnsteuerbegünstigung für ausländische Abfertigungen
In der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG 25.02.2026, RV/3100205/2024) wurde die steuerliche Behandlung einer Abfindung nach deutschem Kündigungsschutzrecht behandelt. Sowohl das BFG als auch der Verwaltungsgerichtshof erkennen grundsätzlich an, dass ausländische gesetzliche Abfertigungen unter die Begünstigung des § 67 Abs. 3 EStG fallen können. Bereits frühere BFG-Entscheidungen zu einer italienischen Abfertigung sowie zu einer deutschen Abfindung…